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Termine nur nach Vereinbarung in meiner Kanzlei oder an einem Ort Ihres Vertrauens.

Die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Dienstleistungen ist grundsätzlich mit Kosten verbunden. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich geregelt. Es besteht die Möglichkeit von Honorar- und Erfolgsvereinbarungen. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr gemäß § 34 Abs. 1 letzter Halbsatz RVG jedoch höchstens 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

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